AGB
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software „Maklora" zwischen Marko Svitlica, Lerchenauerstraße 25, 80809 München (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.
(2) Der Vertrag kommt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB zustande. Der Kunde versichert bei Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Maklora als über das Internet nutzbare Software (Software as a Service) für die Dauer des Vertrages zur Nutzung bereit. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht.
(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters.
(3) Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und anpassen. Wesentliche Einschränkungen des vereinbarten Funktionsumfangs sind dem Kunden mit angemessener Frist in Textform anzukündigen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit Absenden des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Anbieters in Textform oder mit der Freischaltung des Zugangs zustande.
(3) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird.
§ 4 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe.
(3) Etwaige Einrichtungs- oder Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform und Ablauf einer angemessenen Frist zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.
(5) Der Anbieter kann die Vergütung mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform anpassen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Anpassung außerordentlich kündigen; auf dieses Recht wird er in der Mitteilung hingewiesen.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Abrechnungsmonats gekündigt werden, soweit nicht individuell eine Mindestlaufzeit vereinbart ist.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte und Daten verantwortlich. Er stellt sicher, dass deren Verarbeitung rechtmäßig erfolgt und keine Rechte Dritter verletzt.
(2) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er teilt dem Anbieter einen Verdacht auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich mit.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm im Rahmen des Onboardings abgefragten Angaben vollständig und zutreffend zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Angaben, die er für eigene gesetzliche Informationspflichten benötigt.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch ihn beruhen, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
§ 7 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit.
(2) Nicht als Ausfall gelten Zeiten geplanter Wartung, die dem Kunden mit angemessenem Vorlauf angekündigt wird, sowie Ausfälle, die auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters beruhen.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Verarbeitet der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertrages und wird im Rahmen des Onboardings abgeschlossen.
(2) Der Kunde bleibt für die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
§ 9 Datenexport und Löschung
(1) Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren.
(2) Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Daten noch 30 Tage zum Export bereit und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
§ 11 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; hierauf wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.